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   BGH, 17.06.2008 - 4 StR 77/08   

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https://dejure.org/2008,7453
BGH, 17.06.2008 - 4 StR 77/08 (https://dejure.org/2008,7453)
BGH, Entscheidung vom 17.06.2008 - 4 StR 77/08 (https://dejure.org/2008,7453)
BGH, Entscheidung vom 17. Juni 2008 - 4 StR 77/08 (https://dejure.org/2008,7453)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Bindung des neu entscheidenden Tatrichters durch Feststellungen rechtskräftiger Urteile zu früheren Tatgeschehen

  • Judicialis

    StPO § 249 Abs. 1; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 66 Abs. 1; ; StGB § 66 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 66 Abs. 4 Satz 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 249 Abs. 1
    Beweiswert von Feststellungen in verlesenen, früheren Urteilen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 685
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.06.1997 - 1 StR 183/97

    Gebotene Beweiserhebung bei strafschärfender Einbeziehung einer früheren

    Auszug aus BGH, 17.06.2008 - 4 StR 77/08
    aa) Feststellungen rechtskräftiger Urteile zu früheren Tatgeschehen einschließlich der Beweistatsachen, die in einem späteren Verfahren von Bedeutung sein können, binden den neu entscheidenden Tatrichter nicht (BGHSt 43, 106, 107; Meyer-Goßner StPO 51. Aufl. Einl. 170 m.w.N.).

    In der neuen Hauptverhandlung wird die Frage des Zeitpunktes der letzten durch das Landgericht Koblenz vom 13. Dezember 1995 abgeurteilten Tat im Wege des Strengbeweises (vgl. BGHSt 43, 106 ff.) zu klären sein.

  • OVG Hamburg, 15.06.2015 - 1 Bf 163/14

    Ausländerrechtliche Ausweisung; Zugrundelegung strafgerichtlicher Feststellungen;

    Hält er das Vorbringen bzw. ggf. den Beweisantrag dagegen für geeignet, das Beweisgebäude zu erschüttern, muss er ihm nachgehen, sofern die Feststellung der früheren Tatbegehung für seine eigene Entscheidung von Bedeutung ist (vgl. BGH, Beschl. v. 3.6.1997, 1 StR 183/97, BGHSt 43, 106, juris Rn. 6; BGH, Beschl. v. 17.6.2008, 4 StR 77/08, NStZ 2008, 685, juris Rn. 8).
  • BGH, 09.03.2010 - 4 StR 640/09

    Verkannte Bindungswirkung eines früheren Urteils (übernommene Feststellungen;

    Feststellungen rechtskräftiger Urteile zu früheren Tatgeschehen einschließlich der Beweistatsachen, die in einem späteren Verfahren von Bedeutung sein können, binden den neu entscheidenden Tatrichter nicht (BGHSt 43, 106, 107 f.; Senat, Beschl. vom 17. Juni 2008 - 4 StR 77/08, NStZ 2008, 685; Meyer-Goßner 52. Aufl. Einl. Rdn. 170 m.w.N.).
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